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Vorher-Nachher-Bilder bei plastischen Eingriffen

Vorher-Nachher-Bilder im Bereich der Plastischen Chirurgie/ Ästhetischen Chirurgie – haben natürlich ihren Reiz und wurden in der Vergangenheit von diversen Kliniken genutzt. Denn das „greifbare“ Bild einer erfolgreichen Behandlung ist werbewirksamer, als die rein wörtliche Beschreibung. Allerdings ist die Einbringung solcher Vorher-Nachher-Bilder von Operationen rechtlich nicht unproblematisch.

„Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für … Verfahren, Behandlungen sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht. …“

„Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine irreführende Werbung liegt insbesondere dann vor, … wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, …“

Quelle: §1 und §3 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)

Einfacher ausgedrückt, dürfen reine Schönheitsoperationen nicht beworben werden. Ganz gleich, ob ein Eingriff nun aus ästhetischen Gründen erfolgte, oder medizinisch indiziert war. In der Privatklinik-Düsseldorf verzichten wir für den Webauftritt daher auf die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern.

Gerne zeigen wir Ihnen aber Vergleichsbilder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.